Transparenz schafft Vertrauen
Gemeinsam Gutes tun und damit möglichst viel im Leben von Kindern bewirken – das ist unser klares Ziel. Damit das gelingt, braucht es gute Rahmenbedingungen. Ein transparenter Umgang mit den uns anvertrauten Mitteln ist uns wichtig. Deshalb orientieren wir uns an den Zielen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und veröffentlichen auf unserer Website umfassende Informationen über unsere Organisation, unsere Finanzierung und die Verwendung der uns anvertrauten Mittel.
Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft wurde 2010 von Transparency International Deutschland gemeinsam mit weiteren Organisationen ins Leben gerufen. Sie setzt sich für einheitliche Veröffentlichungsstandards gemeinnütziger Organisationen ein und fordert ihre Unterzeichner auf, zehn grundlegende Informationen öffentlich zugänglich zu machen und regelmäßig zu aktualisieren. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Entscheidungsträger, das Personal sowie die Herkunft und Verwendung der Mittel.
Auf einen Blick: Die ChildFund Stiftung gGmbH
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Die ChildFund Stiftung gGmbH wurde mit Gesellschaftervertrag vom 4. Juli 2006 errichtet. Sie ist beim Amtsgericht Stuttgart im HRB mit der Nummer 721120 registriert. Sitz der Stiftung ist Nürtingen in Baden-Württemberg (Kreis Esslingen).
ChildFund Stiftung gGmbH
Max-Eyth-Str. 21
72622 Nürtingen
Fon 07022 9259-0
Fax 07022 9259-44
info@childfund-stiftung.de
www.childfund-stiftung.de
Ansprechpartner
Alexander Busl
ChildFund Stiftung gGmbH
Max-Eyth-Str. 21
72622 Nürtingen
Fon 07022 9259-0
Fax 07022 9259-44
busl@childfund-stiftung.de
2. Satzung
Bei einer gGmbH gibt es keine Satzung, dafür aber den Gesellschaftervertrag. Dieser ist in der aktuellen Fassung vom 26. Februar 2013 unter diesem Link abrufbar: Satzung (PDF)
3. Freistellungsbescheid
In seinem Freistellungsbescheid vom 24.09.2020 (Steuernummer 74093/13174) bestätigt das Finanzamt Nürtingen, dass die ChildFund Stiftung gGmbH ausschließlich steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der § 51 ff. AO dient und daher von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit ist. Der aktuelle Freistellungsbescheid kann hier eingesehen werden (PDF).
4. Entscheidungsträger
Maßgebliches Organ der ChildFund Stiftung gGmbH ist ihre Gesellschafterversammlung. Mitglieder der Gesellschafterversammlung sind die Vorstandsmitglieder des Kinderhilfswerks ChildFund Deutschland e.V.
Die Gesellschafterversammlung bestellt die Geschäftsführer der ChildFund Stiftung gGmbH, die ehrenamtlich tätig sind. Derzeit sind Dr. Barbara Holzbaur (Stuttgart), Wolfgang Bierbrauer (Ludwigsburg) und Alexander Busl Geschäftsführer der ChildFund Stiftung gGmbH.
5. Tätigkeitsbericht
Über die Tätigkeit der ChildFund Stiftung gGmbH und der in ihrer Trägerschaft befindlichen Treuhandstiftungen wird innerhalb des Jahresberichts von ChildFund Deutschland berichtet. Den Jahresbericht der ChildFund Stiftung gGmbH können Sie als PDF im Bereich Infomaterial downloaden.
Außerdem liegen Prüfberichte der Fa. Solidaris Revision GmbH, Freiburg/Breisgau, zu den letztjährigen Jahresabschlüssen der Gesellschaft vor, die zur Einsicht angefordert werden können.
6. Personalstruktur
Außer den bereits als Entscheidungsträgern genannten Geschäftsführern der Gesellschaft gibt es kein weiteres Personal.
7. Mittelherkunft
Über die Herkunft der Mittel für die ChildFund Stiftung gGmbH und die mit ihr verbundenen Treuhandstiftungen wird in den Tätigkeitsberichten von ChildFund Deutschland (S. 36 + 37) und der ChildFund Stiftung gGmbH sowie im Prüfbericht der Fa. Solidaris Revision GmbH informiert.
8. Mittelverwendung
Über die Verwendung der Mittel der ChildFund Stiftung gGmbH und der mit ihr verbundenen Treuhandstiftungen wird im Tätigkeitsbericht von ChildFund Deutschland (s. 5.) sowie im Prüfbericht der Fa. Solidaris Revision GmbH informiert.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
Die ChildFund Stiftung gGmbH ist eine 100%ige Tochter des Kinderhilfswerks ChildFund Deutschland e.V. Sie ist Trägergesellschaft von derzeit 21 Treuhandstiftungen, die im Tätigkeitsbericht einzeln benannt werden.
10. Juristische Personen mit Zuwendungen von über 10 % des Jahresbudgets
Keine juristische Person hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Zuwendungen an die ChildFund Stiftung geleistet, die mehr als 10 % des Gesamtbudgets der Gesellschaft ausgemacht hätten.