Sinn stiften.
Zukunft schenken.

Gibt es ein stimmigeres und lohnenswerteres Ziel, als Kindern eine Zukunft zu schenken? Zusammen kann uns das gelingen!

Sie helfen Kindern in Not – und der Staat hilft mit.

Beim Errichten einer Treuhandstiftung profitieren Sie von denselben steuerlichen Vorteilen wie beim Errichten einer selbstständigen Stiftung. Denn der Staat belohnt Ihr soziales Engagement und hilft auf diese Weise mit.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Alle zehn Jahre kann der Höchstbetrag von einer Million Euro bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung steuerlich geltend gemacht werden.
  • Jährlich können bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke geltend gemacht werden.
  • Wird ererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten in eine gemeinnützige oder mildtätige Stiftung eingebracht, besteht die Möglichkeit, sich von der Erbschaftssteuer befreien zu lassen.

 

Bis eine Mio. Euro steuerlich absetzen

Alle zehn Jahre können Privatpersonen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Höchstbetrag von einer Million Euro bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung steuerlich geltend machen. Ehegatten haben sogar die Möglichkeit, in Summe zwei Millionen Euro abzuziehen. Der Betrag lässt sich beliebig über den Zeitraum von zehn Jahren verteilt vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen (§10 b Abs. 1a S. 1 EStG; § 9 Nr. 5 S. 5 GewStG).

Jährlich bis zu 20 % geltend machen

Zusätzlich besteht die Möglichkeit des allgemeinen Spendenabzugs in Höhe von 20 % des zu versteuernden Einkommens – dies ist beispielsweise dann relevant, wenn zusätzliche Mittel für konkrete Projekte an die Stiftung fließen sollen (§10 b Abs. 1 S. 1 EStG; § 9 Nr. 5 S. 5 GewStG). Spenden sind neben den Zinserträgen des Stiftungskapitals ein wichtiges finanzielles Standbein – das gilt besonders für kleinere Stiftungen und in Niedrigzinsphasen.

Keine Erbschaftssteuer

Wird ererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten in eine gemeinnützige oder mildtätige Stiftung eingebracht, besteht die Möglichkeit, sich von der Erbschaftssteuer befreien zu lassen. Je nach persönlichem Einkommenssteuersatz des Erben kann es allerdings unter Umständen günstiger sein, die Erbschaftssteuer in Kauf zu nehmen und über den Sonderausgabenabzug die eigene Einkommensteuer zu reduzieren.

Steuern sparen und damit sinnvoll Gutes tun

Bei allen Steuervorteilen bedenken Sie bitte immer: Wer sein Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung einbringt, dem steht dieses Geld nicht mehr zur eigenen Verfügung. In jedem Fall lohnt sich das Gespräch mit einem Steuer- oder Finanzberater, denn so können z. B. die Ersparnisse bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer dazu führen, dass ein Teil des Stiftungskapital aus Steuerersparnissen finanziert werden kann.

Gerne vermitteln wir Ihnen ein unverbindliches Gespräch mit einem Experten für Steuerfragen.